FAQ – Der Sachverständige / Gutachter
Zum Begriff des Sachverständigen beziehungsweise Gutachters sollten Sie sich vor einer Beauftragung eines Experten für Ihr Anliegen die folgenden FAQs durchlesen. So können Sie sicher sein, dass Ihnen tatsächlich und rechtssicher geholfen wird. Gerne können Sie mich bei weiteren Fragen auch via Telefon, WhatsApp, E-Mail oder auch persönlich ansprechen. Hier gelangen Sie zu meinem Kontaktformular.
Ich nehme mir die Zeit für Sie – in einem Erstgespräch selbstverständlich unverbindlich und neutral.
Worauf ist bei der Auswahl eines Sachverständigen zu achten?
Achten Sie bei der Auswahl eines Sachverständigen nicht nur auf das richtige Fachgebiet. Da die Bezeichnung „Experte“ oder „Sachverständiger“ ohne weitere Erläuterung rechtlich nicht geschützt und juristisch nicht hinreichend geregelt ist, besteht leider die Möglichkeit, dass sich auch fachliche Laien als Experten und Sachverständige ausgeben können.
„Der gerichtliche Maßstab sollte auch für außergerichtliche Sachverstände gelten.“
Mit Verweis auf Rechtsprechungen und Veröffentlichungen u. a. des Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter e. V. existieren in Deutschland neben den von den Gerichten bevorzugten öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen die nach der DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen mit einer entsprechenden Gleichstellung.
Eine Unterscheidung dieser beiden Sachverständigentypen ist möglich, wenn Sie die dritten Stellen vergleichen, die die Bestellungen beziehungsweise Zertifizierungen von Sachverständigen aussprechen. Zudem gibt es Grenzen der Gültigkeit, was das räumliche Einsatzgebiet der Sachverständigen angeht.
Sachverständige nach der DIN EN ISO/IEC 17024 werden durch eine europäische akkreditierte Zertifizierungsstelle auf Herz und Nieren hinsichtlich ihrer besonderen Sachkunde und persönlichen Eignung sowie vorgeschriebener rechtlicher Kenntnisse in der Gesetzgebung in einem aufwendigen Zertifizierungsprozess und auf Grundlage einer entsprechenden Abschlussprüfung zertifiziert. Ein großer Unterschied zu anderen Sachverständigen liegt in der Zertifizierung nach der DIN EN ISO/IEC 17024 darin, dass eine tatsächlich absolvierte sehr komplexe Sachverständigenausbildung nachgewiesen werden muss, die umfangreiche rechtliche Kenntnisse im Sachverständigenwesen umfasst. Die Zertifizierung ist weltweit anerkannt und gültig und wurde geschaffen, um Kompetenzen vergleichbar zu machen.
Sachverständige die öffentlich bestellt werden wollen, stellen einen Antrag bei der für sie zuständigen Industrie- und Handelskammer oder einer Handwerkskammer. Die zuständige Kammer prüft den Bedarf an Sachverständigen im beantragten Sachgebiet sowie die fachliche und persönliche Eignung. Grundsätzlich hat jeder Bürger, der die persönliche und fachliche Eignung nachweisen kann, ein Recht auf eine öffentliche Bestellung, wenn die Bestellungsvoraussetzungen der Kammer erfüllt werden. Die öffentliche Bestellung ist ein Verwaltungsakt, stellt keine europäische Norm dar und gilt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Diese beiden Sachverständigentypen werden regelmäßig von ihrer Zertifizierungsstelle / Bestellungskörperschaft auf Erhalt ihrer persönlichen und fachlichen Eignungen überwacht.
Patrick Zirk ist als Sachverständiger nach der DIN EN ISO/IEC 17024 für das Estrich-, Parkett- und Bodenlegerhandwerk zertifiziert.
Welche Sachverständigen genießen in Deutschland die höchste Anerkennung?
In Deutschland genießt sowohl der öffentlich bestellte und vereidigte als auch der nach der DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige die höchste Anerkennung.
Hier können Sie sich sicher sein, dass der Sachverständige über eine persönliche und fachliche Eignung verfügt, die nicht nur einmalig, sondern jährlich von externen Stellen überwacht wird und dessen Zertifizierung bzw. Bestellung zu Überwachungszwecken i. d. R. auf 5 Jahre befristet ist. Dann erfolgt die Rezertifizierung beziehungsweise die Neubestellung des Sachverständigen, solange die Voraussetzungen erfüllt werden.
Zusätzlich sollte ein Sachverständiger eine entsprechende und nachweisbare Sachverständigenausbildung absolviert haben.
Der Sachverständige Patrick Zirk hat für die Zertifizierung nach der DIN EN ISO/IEC 17024 in den Fachbereichen des Estrich-, Parkett- und Bodenlegerhandwerks das Prüfungsverfahren durchlaufen und alle Abschlussprüfungen erfolgreich abgeschlossen. Zusätzlich kann Patrick Zirk ein abgeschlossenes Studium am internationalen Fachinstitut für Gutachter in CH-Basel und ein zusätzliches Prüfungsverfahren sowie eine Senior-Mitgliedschaft im Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter e. V. nachweisen. Die entsprechenden Zertifikate finden Sie unter „Über mich“.
Was sind dann freie oder von Fachverbänden oder Vereinen zertifizierte Sachverständige?
Freie Sachverständige treten ohne Prüfung durch dritte Stellen frei am Markt auf. Sie weisen Ihre persönliche oder fachliche Eignung gegenüber niemandem nach und sind zahlreich in allen Bereichen am Markt zu finden.
Anderweitig – nicht nach der DIN EN ISO/IEC 17024 – zertifizierte Sachverstände werden i. d. R. nach einem Kurzseminar von einer privaten Institution oder einem Fachverband „zertifiziert“. Sie unterliegen keiner externen, regelmäßigen Kontrolle ihrer persönlichen und fachlichen Eignung durch die Industrie- u. Handelskammer, der Handwerkskammer oder der Zertifizierungsstellen nach DIN EN ISO/IEC 17024 und sind in dem Sinne freie Sachverständige.
Die Kombination aus einer Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 und einer zusätzlichen Verbandsprüfung hingegen zeugt von Qualität und Vertrauen in den Sachverständigen.
Patrick Zirk ist für das Gewerk Estricharbeiten, Parkettarbeiten und Bodenbelagsarbeiten sowohl nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert, als auch als geprüfter BDSF-Gutachter Senior-Mitglied im Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter e. V.
Zur Mitgliedskarte beim Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter gelangen Sie hier. Die EU-Zertifizierung können Sie hingegen hier auf Gültigkeit prüfen.
Was zeichnet einen guten Sachverständigen aus?
Ein Sachverständiger muss unabhängig und vor allem unparteiisch sowie objektiv sein. Die Unvoreingenommenheit gegenüber dem Auftraggeber, den Beteiligten und dem zu begutachtenden Objekt ist ein absolutes Muss und Voraussetzung für eine starke persönliche Leistung des Sachverständigen, die Sie als Auftraggeber oder Beteiligter weiterbringt.
„Vertrauen Sie in meine Unabhängigkeit und Objektivität. Ich möchte Ihnen außergerichtlich, aber auch gerichtlich Hilfestellungen aus 25 Jahren Erfahrung im Estrich-, Parkett- und Bodenlegerhandwerk an die Hand geben.“
Was sind die Hauptaufgaben eines Sachverständigen / Gutachters?
Die wesentlichen Aufgaben eines Sachverständigen bestehen in der Feststellung von Tatsachen, die er unter Berücksichtigung aller Informationsquellen und Untersuchungsergebnisse auswertet, bevor eine Einschätzung und die Beantwortung der vom Auftraggeber gestellten Fragen erfolgt.
Ebenfalls sollen dem Kunden sei es ein Gericht, eine Privatperson, ein Bauherr, ein Architekt, ein Handwerker, eine Versicherung oder eine Hausverwaltung Erfahrungssätze mitgeteilt und Hilfestellungen gegeben werden.
Letztlich muss der Kunde in laienhaft dargestellter Form verstehen, um was es geht. Fachchinesisch ist hier nur bedingt angebracht und muss erläutert werden.
Im außergerichtlichen Bereich gehören neben der Erstellung von Gutachten besonders die baubegleitende Qualitätssicherung, Beratung, Aufklärung und Mediation zu seinen Aufgaben.
Welche Leistungen bietet mir das Sachverständigenbüro Patrick Zirk?
Welche Kosten entstehen bei Beauftragung des Sachverständigenbüro Patrick Zirk?
Ich biete Ihnen unverbindlich und unkompliziert ein erstes telefonisches Kennenlernen an. Hier schildern Sie mir Ihr Anliegen und wir schauen, wie ich Ihnen helfen kann.
Ein erstes telefonisches Beratungsgespräch ist immer kostenlos.
Sie erreichen mich telefonisch, per WhatsApp, über das Kontaktformular, per E-Mail oder auch über Instagram, so dass wir einen Telefontermin vereinbaren können.
Für welche Regionen kann ich das Sachverständigenbüro Patrick Zirk beauftragen?
Das Sachverständigenbüro Patrick Zirk ist auf der nordfriesischen Insel Sylt ansässig. Von dort aus werden Aufträge in den Regionen Schleswig-Holstein (z. B. Flensburg, Kiel, Kreis Dithmarschen, Kreis Herzogtum Lauenburg, Kreis Nordfriesland inklusive Sylt, Amrum, Föhr, Kreis Ostholstein, Kreis Pinneberg, Kreis Plön, Kreis Rendsburg, Kreis Schleswig, Kreis Segeberg, Kreis Steinburg, Kreis Stormarn, Lübeck, Neumünster, Norderstedt), Niedersachsen, Hamburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und bei Bedarf auch deutschlandweit abgearbeitet.
Können auch Feuchtigkeitsmessungen unabhängig von sonstigen Gutachterleistungen beauftragt werden?
Das Sachverständigenbüro Patrick Zirk auf Sylt verfügt über ein hochwertiges und großes Equipment an anerkannten Messgeräten und führt sowohl Kapazitiv- als auch Widerstands- und relative / absolute Luftfeuchtemessungen an und in Bauteilen durch. Zur Eruierung von Wasserschäden und der Verlaufskontrolle von Bautrocknungen sowie zur Feststellung der Belegreife von z. B. Zementestrich werden auch normative CM-Messungen und auch KRL-Messungen (TKB Merkblatt Nr. 18) durchgeführt.
Eine entsprechende Dokumentation der Messungen ist selbstverständlich und wird dem Auftraggeber ausgehändigt.
Warum mich beauftragen?
- Spezialisiert auf Estrich-, Parkett- und Bodenbelagsarbeiten
- Fundiertes Fachwissen und praktische Erfahrung aus 25 Jahren im Handwerk
- Zertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024, geprüfter Sachverständiger (FIB) und BDSF-geprüfter Sachverständiger
- Unabhängige, neutrale und objektive Begutachtung
- Klare, nachvollziehbare Dokumentation als Grundlage für Entscheidungen
- Praxisnahe Empfehlungen für private und öffentliche Auftraggeber
Haben Sie Fragen oder benötigen Sie ein Gutachten?
Patrick Zirk
Zum Fliegerhorst 19
25980 Sylt
Tel. 0179-5202599
E-Mail: info@gutachter-zirk.de